Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 11. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Creative-Konzeption, Bannerdesign, HTML5-Banner, Display Ads, Social Ads, Video Ads, Rich Media, Dynamic Creatives, DOOH, Formatadaption, technische Werbemittelproduktion, Beratung und damit verbundene Leistungen.
Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag, Briefing, Leistungsverzeichnis oder einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Vertragsurkunde, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Inhalte dieser Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, dem Briefing, der Leistungsbeschreibung, Format- und Spezifikationslisten sowie sonstigen ausdrücklich einbezogenen Vertragsunterlagen.
3. Leistungen und Produktionsumfang
Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im professionellen Agentur- und Produktionsumfeld üblichen Sorgfalt. Ob ein konkreter gestalterischer oder technischer Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Entwürfen, Animationen, Formaten, Varianten, Sprachversionen oder Korrekturrunden geschuldet ist, richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten Vertragsunterlagen.
Werbeplattformen, Publisher, Vermarkter und Adserver können technische Spezifikationen kurzfristig ändern. Maßgeblich für die Produktion sind die vom Auftraggeber bereitgestellten oder ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen zum Zeitpunkt der jeweiligen Produktion.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Freigaben und Materialien bereit, insbesondere Briefing, Texte, Logos, Schriften, Bilder, Videos, Markenrichtlinien, Formatlisten, Mediapläne und technische Spezifikationen. Er stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Rechte rechtmäßig für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen und vom Anbieter nicht zu vertreten sind, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminplan und Vergütung führen.
5. Korrekturen, Änderungen und Zusatzleistungen
Die Anzahl der enthaltenen Korrektur- oder Freigaberunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs, nachträgliche Briefingänderungen oder zusätzliche Formate, Varianten und Sprachfassungen werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Kosten und Terminfolgen bewertet und gesondert beauftragt.
6. Freigaben
Freigaben des Auftraggebers, insbesondere von Konzept, Text, Layout, Animation, Formaten oder finalen Dateien, bilden die Grundlage für die weitere Produktion. Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsschritten können zusätzlichen Aufwand verursachen. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Prüfung seiner Werbeaussagen, Pflichtangaben, Preise, Produktinformationen und bereitgestellten Markeninhalte verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde.
7. Vergütung und Fremdkosten
Vergütung, Abrechnungsmodell, Abschlagszahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, verstehen sich vereinbarte Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Lizenz-, Stock-, Font-, Hosting-, Adserver-, Plattform-, Media- oder sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder vom Auftraggeber vorab freigegeben wurde.
8. Termine und Lieferfristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, nachträglicher Änderungen oder geänderter Vorgaben Dritter, verschieben sich betroffene Termine angemessen.
9. Abnahme und Mängel
Soweit ein abnahmefähiger werkvertraglicher Erfolg geschuldet ist, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und den vereinbarten Abnahmekriterien. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftraggeber unterstützt Anbieter bei der Reproduktion und Eingrenzung technischer Beanstandungen und nennt insbesondere Zielplattform, Browser, Adserver bzw. Publisher und die konkret beanstandete Datei.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung auf nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf nicht mitgeteilte oder nachträglich geänderte Plattformspezifikationen, auf externe Dienste oder auf eine nicht vereinbarte Einsatzumgebung zurückzuführen ist und Anbieter die Ursache nicht zu vertreten hat.
10. Drittanbieter und Plattformen
Soweit Werbemittel für Drittplattformen, Adserver, Publisher, Social Networks oder sonstige externe Systeme erstellt werden, gelten ergänzend deren technische Vorgaben und Nutzungsbedingungen. Verfügbarkeit, Freigabeprozesse, Rendering, Browserunterstützung und Änderungen solcher Drittanbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Anbieter.
11. Nutzungsrechte
Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Kampagnen- und Nutzungszweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen.
Offene Produktionsdateien, Quelltexte, editierbare Arbeitsdateien, nicht ausgewählte Entwürfe, Templates, Bibliotheken, generische Komponenten, Methoden und wiederverwendbare technische oder gestalterische Bausteine sind nur geschuldet, wenn deren Herausgabe oder Rechteübertragung ausdrücklich vereinbart wurde. Rechte an Drittmaterialien richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
12. Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Auftraggeber versichert, dass er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Texten, Bildern, Videos, Schriften, Musikstücken und sonstigen Materialien verfügt. Werden wegen solcher vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt der Auftraggeber Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen frei, sofern der Anbieter die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachte vertrauliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
14. Haftung
Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommener Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Anbieter.
15. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem individuellen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
16. Referenznutzung
Anbieter verwendet Name, Logo, Kampagne oder Projektinformationen des Auftraggebers nicht als öffentliche Referenz, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich freigegeben hat.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
18. Anbieter
CodePartner GmbH
Twisterlingsbogen 5
26160 Bad Zwischenahn
Deutschland
E-Mail: kontakt@banneragentur.de
Telefon: 0441 1813 1820